Infothek
Nach gescheiterter Chemotherapie muss Krankenkasse ggf. alternative Therapie zahlen
Wenn eine Chemotherapie gescheitert und die Krebserkrankung fortgeschritten ist, können sich Betroffene noch für eine Alternativbehandlung entscheiden, sofern diese einen gewissen Erfolg verspricht. Die Kosten dafür muss die Krankenversicherung dann vollständig tragen.
mehrMieterhöhungserklärung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen - Einzel-Aufstellung aller Kosten nicht notwendig
Eine Mieterhöhungserklärung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen muss – ebenso wie eine Betriebskostenabrechnung – für einen Mieter nachvollziehbar sein. Es kommt bei der Form aber auf den Erkenntnisgewinn an, nicht auf die Einzel-Aufstellung aller Kosten.
mehr"Streichen der Fenster und der Außentüren von innen" - Schönheitsreparaturklausel unwirksam
Eine Schönheitsreparaturklausel, wonach das “Streichen der Fenster und der Außentüren von innen” verpflichtend ist, ist unwirksam, da nicht deutlich wird, dass das Streichen der Fenster nur von innen geschuldet ist.
mehrAbmahnung unrechtmäßig - Dienstliche SMS müssen in der Freizeit nicht gelesen werden
Ein Arbeitnehmer muss keine dienstlichen SMS in der Freizeit lesen. Das Recht auf Nichterreichbarkeit dient neben dem Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers dem Persönlichkeitsschutz.
mehr„American Bully“ als gefährlicher Hund einzustufen - Auflagen rechtmäßig
Auch ein „American Bully“ ist als gefährlicher Hund einzustufen. Nach dem Berliner Hundegesetz ist es für eine solche Einstufung ausreichend, dass wesentliche Merkmale des Tieres mit dem Rassestandard des im Gesetz aufgeführten Hundes übereinstimmten.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.