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Bei betriebsbedingter Kündigung in der Insolvenz gilt Vermutungswirkung des § 125 Abs. 1 Nr. 1 InsO
Wenn eine Betriebsänderung i. S. d. § 111 BetrVG geplant ist und der Insolvenzverwalter und der Betriebsrat darüber einen Interessenausgleich mit Namensliste schließen, wird nach § 125 Abs. 1 Nr. 1 InsO vermutet, dass die Kündigung des in der Namensliste aufgeführten Arbeitnehmers durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist.
mehrTrotz „Rotlichtverstoß“ kann Fahrverbot entfallen - Behörde darf Bußgeld dann nicht erhöhen
Wer als Kfz-Fahrer eine rote Ampel missachtet, muss u. U. mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot rechnen. Wenn das Verfahren nach einem Rotlichtverstoß jedoch überlang dauert und der Betroffene in dieser Zeit nicht wieder verkehrsrechtlich auffällig war, kann ein Fahrverbot entfallen. Die Behörde darf dann aber nicht als Ausgleich das Bußgeld erhöhen.
mehrTotalschaden auf Spritztour mit gemietetem Luxusauto - Kein Schadensersatz bei Verjährung
Der Fahrer eines für eine halbstündige Fahrt gemieteten Luxusauto muss für den Totalschaden nach einem Unfall keinen Schadensersatz zahlen, wenn ein etwaiger Anspruch des Autohauses jedenfalls verjährt ist.
mehrKosten für Bestattung von unbekanntem Halbbruder müssen übernommen werden
Die Kosten für die Bestattung eines Halbbruders sind grundsätzlich auch dann zu tragen, wenn von der Ordnungsbehörde in Anspruch genommene Geschwister erst nach dem Todesfall von dem Verwandtschaftsverhältnis erfahren hat.
mehrVerpasste Trauerfeier: Außerordentliche Kündigung eines Kirchenmusikers nicht gerechtfertigt
Das unentschuldigte Verpassen einer Trauerfeier berechtigt die Kirchengemeinde nicht zur außerordentlichen Kündigung eines langjährig beschäftigten Kirchenmusikers. Selbst wenn das Arbeitsverhältnis bereits mit Abmahnungen vorbelastet ist, müssen diese den Themenbereich des Kündigungsvorwurfs betreffen, um eine Kündigung zu rechtfertigen.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.