Infothek
Wann und warum erfolgt eine Gewerbesteuerzerlegung?
Die von den gewerblichen Betrieben zu leistende Gewerbesteuer steht den Städten und Gemeinden zu. Jede Gemeinde kann die Höhe des Steuersatzes für diese Steuer selbst bestimmen. Dieser Steuersatz (= Hebesatz) auf den vom Finanzamt festgestellten Gewerbesteuermessbetrag beträgt 200 % bis z. Zt. 580 %.
mehrVerpackungssteuer in Tübingen unrechtmäßig
Die Verpackungssteuersatzung der Stadt Tübingen vom 30. Januar 2020 ist unwirksam. Es fehlt bereits die Kompetenz zur Einführung der Verpackungssteuer, da es sich nicht um eine örtliche Steuer handelt.
mehrZur Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Ausgliederung zur Neugründung
Grunderwerbsteuer ist nicht zu erheben, wenn Grundbesitz im Rahmen einer Ausgliederung zur Neugründung von einem Einzelunternehmer auf die neu gegründete, ihm als Alleingesellschafter gehörende GmbH übergeht.
mehrErbfall nach italienischem Recht - Erbschaftsteuer in Deutschland entsteht mit Zeitpunkt des Todes
Erwirbt ein inländischer Erbe nach italienischem Erbrecht, entsteht inländische Erbschaftsteuer mit dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers und nicht erst mit der nach italienischem Recht notwendigen Annahme der Erbschaft durch den Erben.
mehrErhebung von Bettensteuer verfassungsmäßig
Städte und Gemeinden dürfen von Übernachtungsgästen eine sog. Bettensteuer verlangen. Die örtlichen Abgaben sind mit dem Grundgesetz vereinbar.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.