Infothek
Autovermietungsleistungen als umsatzsteuerpflichtige Umsätze in Abgrenzung zur Vermittlung einer Autovermietung
Nur wenn der Betreiber einer Internetseite in eindeutiger Weise vor oder bei Geschäftsabschluss zu erkennen gibt, dass er für einen anderen tätig wird, also in fremdem Namen und für fremde Rechnung handelt, und der Kunde, der dies erkannt hat, sich ausdrücklich oder stillschweigend damit einverstanden erklärt, kann dessen Vermittlereigenschaft umsatzsteuerrechtlich anerkannt werden.
mehrZusätzliche Bestattungsleistungen sind umsatzsteuerpflichtig
Die Überlassung von Kühlräumen und Kühlzellen zur Aufbewahrung von Leichen, die Überlassung von Räumlichkeiten zur Abhaltung von Trauerfeiern sowie die sog. hygienische Totenversorgung durch ein Bestattungsunternehmen sind nicht umsatzsteuerfrei, sondern Teil einer einheitlichen (komplexen) umsatzsteuerpflichtigen Bestattungsleistung.
mehrZum Ansatz einer erst zu Beginn des Folgejahres angemeldeten Umsatzsteuer-Vorauszahlung als Betriebsausgabe
Wenn ein Steuerpflichtiger ohne Dauerfristverlängerung, der seinen Gewinn mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, eine Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Voranmeldungszeitraum November des Jahres 01 erst am 10. Januar des Jahres 02 anmeldet und der Zahlbetrag am 16. Januar des Jahres 02 mittels Lastschrift eingezogen wird, ist die Zahlung im Jahre 02 geleistet und in diesem Jahr als Betriebsausgabe abziehbar.
mehrZur Nichtigkeit eines Schenkungsteuerbescheids wegen „schwerwiegendem Fehler“ im Sinne der Abgabenordnung
Ein Bescheid muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Widerspricht die Begründung jedoch dem verfügenden Teil des Bescheids, leidet der Bescheid an einem schwerwiegenden Fehler im Sinne des § 125 Abs. 1 der Abgabenordnung und kann aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit nicht aufrechterhalten werden.
mehrNachhaltiger Ankauf notleidender Darlehensforderungen - Keine originär gewerbliche Tätigkeit
Bei einem Forderungskäufer kommt es zur Beurteilung der Frage der Nachhaltigkeit seiner Tätigkeit nicht auf die Verwertungs-, sondern auf die Beschaffungsseite an. Der nachhaltige Ankauf von notleidenden Darlehensforderungen nebst Sicherungsrechten begründet nicht ohne Weiteres die Annahme einer originär gewerblichen Tätigkeit des Forderungskäufers.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.