Infothek
Zur Kündigung eines DDR-Altmietvertrags wegen Eigenbedarfs
Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener DDR-Altmietvertrag über Wohnraum, der hinsichtlich einer Beendigung des Mietverhältnisses auf die Vorschriften des Zivilgesetzbuchs der DDR Bezug nimmt, kann seitens des Vermieters wegen Eigenbedarfs nach den Vorschriften des BGB gekündigt werden.
mehrWiderspruch gegen "Hinweis" auf Behandlungs- und Abrechnungsverbot ist zulässig - Behandlungsverbot für Oberschenkelhalsbrüche vorläufig ausgesetzt
Gegen einen Hinweis auf ein Behandlungs- und Abrechnungsverbot kann Widerspruch mit aufschiebender Wirkung eingelegt werden. Die Krankenkasse hatte nicht nur allgemeine Hinweise verschickt, sondern einen behördlichen Verwaltungsakt erlassen. Somit können die Patienten vorerst weiter versorgt werden.
mehrVerbrühung durch kaputte Kaffeekanne in der Ferienwohnung - Haftet der Vermieter?
Ein Vermieter einer Ferienwohnung haftet grundsätzlich sogar ohne jedes eigene Verschulden, allerdings nur für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen. Kann im Fall einer Verletzung durch eine defekte Kaffeekanne nicht bewiesen werden, dass ein Mangel zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden war, muss der Vermieter nicht haften.
mehrUnbekannter Dritter rettet Kater: Halterin haftet für Tierarztkosten
Ein Tierhalter haftet für die Behandlungskosten, wenn ein unbekannter Dritter das erkrankte Tier zum Tierarzt bringt.
mehrKeine rechtmäßige Eigenbedarfskündigung bei Vorliegen einer kumulativen Verschärfung der Kündigungsbeschränkung
Die Räumungsklage eines neuen Eigentümers wegen Eigenbedarfs kann unzulässig sein. Wenn eine gesetzesverstärkende Bestandsschutzklausel mit einer zeitlich nachfolgenden Vereinbarung zum vollständigen temporären Ausschluss der Eigenbedarfskündigung zusammentrifft, liegt eine kumulative Verschärfung der Kündigungsbeschränkung vor.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.