Infothek
Versehentliche Fahruntüchtigkeit durch Schnaps-Pralinen nicht glaubhaft - Geldstrafe und Entziehung der Fahrerlaubnis rechtmäßig
Das Amtsgericht Frankfurt belegte einen Kfz-Fahrer mit festgestellter Blutalkoholkonzentration von 1,32 ‰ wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr mit einer Geldstrafe und ordnete die Entziehung der Fahrerlaubnis an. Seine Erklärung, ein paar Schnaps-Pralinen gegessen zu haben und nichts von dem alkoholischen Inhalt der Pralinen bemerkt zu haben, wertete das Gericht als nicht glaubhafte Schutzbehauptung.
mehrMobilfunk: AGB-Klausel mit pauschaler Gebühr für Ersatz-SIM-Karte ist unzulässig
Mobilfunkanbieter sind verpflichtet, ihren Kunden eine funktionsfähige SIM-Karte ohne Zusatzkosten zur Verfügung zu stellen. Das gilt auch für eine Ersatzkarte, wenn die aktuelle SIM-Karte z. B. defekt ist oder das Unternehmen selbst den Austausch aus technischen Gründen veranlasst. Allgemeine Geschäftsbedingungen, nach denen eine Ersatzkarte immer kostenpflichtig ist, sind unzulässig.
mehrKraftfahrt-Bundesamt darf Unterlagen im Zusammenhang mit sog. Dieselskandal der VW AG herausgeben
Unterlagen im Zusammenhang mit Diesel-Fahrzeugen der VW AG dürfen vom Kraftfahrt-Bundesamt herausgegeben werden. Soweit in anderen Unterlagen in einzelnen Aspekten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der VG AG enthalten sein könnten, überwiegt bei der gebotenen Interessenabwägung das öffentliche Bekanntgabeinteresse.
mehrLehrende Tätigkeit als Dozent an einer Volkshochschule - Sozialversicherungspflicht immer einzelfallabhängig
Ob Lehrende sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, ist von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Es gibt keine gefestigte und langjährige Rechtsprechung, wonach eine lehrende Tätigkeit – insbesondere als Dozent an einer Volkshochschule – bei entsprechender Vereinbarung stets als selbstständig anzusehen wäre.
mehrÖffentliches Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien überwiegt Denkmalschutz - Einzelfallprüfung bei Solaranlagen
Bei der Errichtung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden überwiegt regelmäßig das öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien die Belange des Denkmalschutzes. Nur wenn besondere Umstände des Denkmalschutzes der Errichtung von Solaranlagen entgegenstehen, darf die Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis ausnahmsweise versagt werden.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.