Michael Gregorius

      Steuerberater

Infothek

Recht / Sonstige 
Mittwoch, 23.10.2024

Musterprozesse erfolgreich: Feuerwehrleute erhalten Entschädigung für über wöchentliche Höchstarbeitszeit hinausgehenden Bereitschaftsdienst

In zwei Musterprozessen wurde entschieden, dass bei der Stadt Mülheim an der Ruhr beschäftigte Feuerwehrleute Entschädigung für geleistete Alarmbereitschaftszeiten erhalten, soweit diese über die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden hinausgingen.

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Recht / Zivilrecht 
Mittwoch, 23.10.2024

Kein Anspruch auf Schadensersatz für Verletzung bei Hobby-Fußballspiel - Vorsätzliche bzw. fahrlässige Körperverletzung muss nachgewiesen werden

Wenn beim Hobbyfußball ein Spieler verletzt wird, kann er von seinem Gegner nicht in jedem Fall eine Entschädigung in Form eines Schmerzensgeldes verlangen. Es muss ein ausreichender Beweis für eine vorsätzliche bzw. fahrlässige Körperverletzung vorliegen.

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Recht / Zivilrecht 
Dienstag, 22.10.2024

Demenz führt nicht in jedem Fall zur Unwirksamkeit eines notariellen Testaments

Auch eine an Demenz erkrankte Person kann noch in der Lage sein, ein Testament wirksam zu errichten. Nicht jede Demenz führt automatisch zur sog. Testierunfähigkeit. Es kommt vielmehr darauf an, ob sich die betreffende Person trotz ihrer Erkrankung noch ein klares Urteil über die Tragweite ihrer Anordnungen bilden kann und in der Lage ist, frei von Einflüssen Dritter zu entscheiden.

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Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Dienstag, 22.10.2024

Sexuelle Belästigung auf Betriebsfeier - Außerordentliche Kündigung rechtmäßig

Ein Arbeitnehmer, der einer Kollegin einen Klaps auf den Po gibt, sie an sich zieht und gegen ihren erkennbaren Willen festhält, kann deswegen außerordentlich gekündigt werden, auch wenn sich der Vorfall in der lockeren Atmosphäre einer Betriebsfeier ereignete.

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Recht / Sonstige 
Montag, 21.10.2024

Nach Einsatz bei Amokfahrt keine Dienstunfallanerkennung für Berufsfeuerwehrmann bei psychischer Vorbelastung

Bei einem Berufsfeuerwehrmann kann die Anerkennung eines Einsatzes bei einer Amokfahrt als Dienstunfall verwehrt sein, wenn der Zusammenhang zum Dienst deshalb nicht anzunehmen ist, weil ein anlagebedingtes Leiden durch ein dienstliches Vorkommnis nur rein zufällig ausgelöst wurde.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.