Infothek
Tödlicher Wespenstich bei einem Lehrer kann auch bei außerschulischem Arbeitstreffen Dienstunfall sein
Wenn ein Lehrer mit Wespenallergie infolge eines Wespenstichs bei einem außerschulischen Arbeitstreffen verstirbt, kann es sich um einen Dienstunfall handeln.
mehrZulässigkeit der Nutzung von Abbildungen einer Fototapete - Kein Urheberrechtsverstoß
Die Nutzung von Abbildungen einer Fototapete im Internet verletzt nicht die nach dem Urheberrechtsgesetz geschützten Rechte an den auf der Tapete abgedruckten Fotografien, wenn der Urheber im Rahmen des Vertriebs der Fototapeten auf dieses Recht durch schlüssiges Verhalten verzichtet hat.
mehrKeine Ansprüche von Anwohnern wegen Immissionen durch einen 1,4 km entfernten Windpark
Anwohner haben gegen die Betreiberin eines Windparks und gegen die Gemeinde, die die Fläche, auf der sich der Windpark befindet, verpachtet, keine Ansprüche wegen vermeintlich störender Immissionen, wenn keine wesentlichen Beeinträchtigungen durch den Windpark festzustellen sind.
mehrMangelnde Transparenz in Schreiben von Strom- und Gasanbieter - Energielieferanten müssen klar über Vertragsänderungen informieren
Energielieferanten sind verpflichtet, Kunden einfach und verständlich über geplante Preiserhöhungen, Vertragsänderungen und Sonderkündigungsrechte zu informieren. Die gesetzlich vorgeschriebene Transparenz soll Verbrauchern ermöglichen, eine informierte Entscheidung zu treffen.
mehrWEG: Rechtsanwalt kann bei unzulässiger baulicher Veränderung mit Durchsetzung des Beseitigungsanspruchs beauftragt werden
Wenn eine unzulässige bauliche Veränderung vorliegt, kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung des Beseitigungsanspruchs beauftragen. Das Einholen eines Gutachtens über die Erfolgsaussichten ist nicht erforderlich, denn mit der Beauftragung des Rechtsanwalts geht eine Prüfungspflicht der Erfolgsaussichten der Klage durch ihn einher.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.